AGB Deutsche Alleenstrasse

Allgemein Geschäftsbedingungen


- Alle Aufträge müssen nachweislich erteilt und bestätigt werden.

- Unsere Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung.  Sonderwünsche oder Änderungen vereinbarter Programmpunkte können nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen.

- Bei Änderungen nach Vertragsabschluß behalten wir uns vor, Umbuchungsgebühren zu erheben.

Stornogebühren Reiseleiteraufträge:
- bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos
- 24 Stunden vor Termin 50 % des Honorars
- am Tag der Leistung 100 % des Honorars.
- Bei Fremdleistungen sind die Stornogebühren des jeweiligen Vertragspartners zu beachten.

- Ein Anspruch auf Gruppenermäßigungen und Freiplätze besteht nicht. Diese können nur im Rahmen der Leistungsangebote unserer Vertragspartner weitergegeben werden.

- Preiserhöhungen bei Fremdleistungen gehen nicht zu unseren Lasten.

- Kundenwünsche bezüglich Reiseleiter und Leistungen (z.Bsp. Abfahrtzeiten, Schiffe u.ä.) versuchen wir zu berücksichtigen, es besteht aber kein Anspruch.

- Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Bergen vereinbart.


Schon gewusst?
Nach Rügen kam die Kartoffel vermutlich in der 2. Hälfte des 18. Jh.. In den Aufzeichnungen des damaligen Pastors vom Kirchspiel Swantow über die Bewirtschaftung des Pfarrgartens wird die Einrichtung einer "Artoffel-Koppel" auf einem halben pommerschen Morgen (0,655 ha) erwähnt.
In Europa ist die Kartoffel seit 1533 bezeugt. Francis Drake gilt als erster Importeur, da wurde die südamerikanische Kulturpflanze noch "Patata" genannt.