Reiseleiter – Gästeführer Insel Rügen
Randwandern Rügen

AGB

Alle Aufträge müssen nachweislich erteilt und bestätigt werden.

– Unsere Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung. Sonderwünsche oder Änderungen vereinbarter Programmpunkte können nur im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen.

– Bei Änderungen nach Vertragsabschluß behalten wir uns vor, Umbuchungsgebühren zu erheben.

Stornogebühren Reiseleiteraufträge, sofern nichts anderes vereinbart:
– bis 14 Tage vor dem Termin kostenlos
– bis 48 Stunden vor Termin 50 % des Honorars
– ab 48 Stunden vor Tag der Leistung 100 % des Honorars
– Bei Fremdleistungen sind die Stornogebühren des jeweiligen Vertragspartners zu beachten.

– Ein Anspruch auf Gruppenermäßigungen und Freiplätze besteht nicht. Diese können nur im Rahmen der Leistungsangebote unserer Vertragspartner weitergegeben werden.

– Preiserhöhungen bei Fremdleistungen gehen nicht zu unseren Lasten.

– Kundenwünsche bezüglich Reiseleiter und Leistungen (z.Bsp. Abfahrtzeiten, Schiffe u.ä.) versuchen wir zu berücksichtigen, es besteht aber kein Anspruch.

– Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Bergen vereinbart.